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Jobcenter Neuss: Gespräche zum sozialen Arbeitsmarkt

Gemeinsam mit dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss Hans-Jürgen Petrauschke besuchte Hermann Gröhe das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.

[Pressemitteilung des Jobcenters]

Das vor einem Jahr in Kraft getretene Teilhabechancengesetz zur Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, mit dem die Jobcenter ein neues Förderinstrument für Langzeitarbeitslose erhielten, zeigt erste Erfolge. Bei einem Vororttermin konnten sich der örtliche Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und der Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss Wolfgang Draeger von der Wirksamkeit des Förderinstrumentes überzeugen. So hat unter anderem die Group Airport aus Düsseldorf bereits drei Langzeitarbeitslose aus dem Rhein-Kreis Neuss über das Förderprogramm eingestellt. Hierfür erhält sie während der ersten zwei Jahre einen Lohnzuschuss in voller Höhe, während des dritten Jahres von 90 Prozent, während des vierten Jahres von 80 Prozent und während des fünften Jahres von 70 Prozent. „Jeder Arbeitgeber, der die Förderung im Jahr 2020 beantragt und eine Einstellung nach dem Teilhabechancengesetz vornimmt, kann gefördert werden“, so die klare Aussage des Geschäftsführers des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss, Wolfgang Draeger. 

Durch die finanzielle Förderung, die passgenaue Begleitung der Arbeitnehmer durch professionelle Coaches gewinnen Arbeitgeber motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Fall des Herrn Bozkir zeigt dies eindrucksvoll.

Herr Bozkir war seit 2001 arbeitslos, verfügt über keine qualifizierte Ausbildung. Trotz verschiedener Teilqualifikationen, die er in den Jahren erworben hat, ist ein beruflicher Einstieg nicht gelungen. Ohne das Teilhabechancengesetz wäre er wohl noch immer arbeitslos. Durch das Förderprogramm erhielt er die Möglichkeit, sich zu bewähren und nutzte diese. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind froh, sich gefunden zu haben.

Für Hermann Gröhe, der für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als stellvertretender Vorsitzender für Arbeit und Soziales die Verhandlungen zum Teilhabechancengesetz geführt hat, zeigt dieses Beispiel, dass die vom Bund bereitgestellten vier Milliarden Euro eine gute Investition in die Zukunft sind und an den richtigen Stellen ankommen: „Gerade in Zeiten des auch in unserer Heimat spürbaren Fachkräftemangels ist es wichtig, Langzeitarbeitslosen endlich eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die intensive Begleitung der in Arbeit vermittelten früheren Langzeitarbeitslosen durch die Coaches ist dabei von großer Bedeutung. Hierfür hatten wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt. Dass zudem über 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen im Rhein-Kreis Neuss in der Privatwirtschaft eingestellt wurden, ist dabei überaus erfreulich.“

Die Bedeutung einer beruflichen Tätigkeit wurde von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hervorgehoben. Sie bedeutet nicht nur finanzielle Unabhängigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Teilhabe.

Interessierte Arbeitgeber wenden sich bitte an das Jobcenter im Rhein-Kreis Neuss unter der Telefonnummer 02131 7182-337 oder per E-Mail unter Jobcenter-Rhein-Kreis-Neuss.Team-682@jobcenter-ge.de.