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Organspende: Namensbeitrag von Hermann Gröhe in der „Augsburger Allgemeinen“

In der „Augsburger Allgemeinen“ erläutert Hermann Gröhe seine Position zum Thema Organspende.

Den Beitrag finden Sie auch hier auf den Seiten der „Augsburger Allgemeinen“.

 

Jeden Tag sterben drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Viele rutschen zudem von der Warteliste, weil sie bereits zu geschwächt sind für eine Transplantation. Das darf uns nicht ruhen lassen. Wir müssen bei der Organspende besser werden. Dabei müssen wir uns sehr genau fragen, welche Schritte wirklich zu einer Verbesserung beitragen. Ich unterstütze deshalb den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.

Die Widerspruchslösung halte ich dagegen für den falschen Weg: Sie stellt das in Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen infrage. Dieses Recht muss man sich nicht verdienen, auch nicht dadurch, dass man einer wünschenswerten Beschäftigung mit der Organspende nachkommt und eine Entscheidung trifft. Auch wer sich der Befassung damit verweigert, verliert nicht sein Selbstbestimmungsrecht. Er wird nicht gleichsam vergemeinschaftet, indem dann das Gemeinwesen Zugriff auf seine Organe nach dem Tod erhält.

 

Organspende: Kein Zustimmungs-, sondern Umsetzungsproblem

Zudem setzt die Widerspruchslösung nicht bei den eigentlichen Problemen an. 84 Prozent der Deutschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Bei denjenigen Patienten, bei denen 2018 der Hirntod festgestellt wurde und die grundsätzlich als Organspender infrage kamen, lag die Zustimmung durch Spenderausweis oder Angehörigenauskunft bei 75 Prozent. Wir haben also kein Zustimmungs-, sondern ein Umsetzungsproblem. Denn in mehreren tausend Fällen im Jahr kommt es gar nicht zur Diagnose eines vorhandenen Hirntods. Wir müssen daher in den Krankenhäusern besser werden bei der Feststellung Derjenigen, die für eine Organspende infrage kommen.

 

Bessere Organisation bei Organspende ist notwendig

Ein ganz wichtiger Schritt dazu ist das im April 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Es stärkt die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Sie kümmern sich um alle Fragen rund um die Organspende, stehen Krankenhauspersonal und Angehörigen zur Seite. Zudem wird eine Rufbereitschaft zur Unterstützung der Hirntodfeststellung gerade in kleineren Krankenhäusern aufgebaut.

Diesen Weg sollten wir entschlossen weitergehen. Daher will der von mir unterstützte Gesetzentwurf die Entscheidungslösung weiter stärken – durch Hinweise bei den Ausweisstellen auf Informationen und ein zu schaffendes Register, vor allem aber durch die Stärkung der hausärztlichen Beratung. Die Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.