Paketlösung Grundrente

Beitrag von Hermann Gröhe im Magazin "Frau und Politik" der Frauen Union. 

 

Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 kommen – und zwar wie von der Union gefordert mit einer automatisierten Einkommensprüfung. Beschlossen wurden auch eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, Freibeträge beim Wohngeld und der Grundsicherung und eine Entlastung bei der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem werden der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt und ein Fonds für Zukunftstechnologien aufgelegt. Das ist ein starkes Stück Sozialstaat „made by CDU“.

 

Wir setzen unser Wahlversprechen um

Im Regierungsprogramm von CDU und CSU haben wir gefordert, dass alle, die ein ganzes Leben gearbeitet haben, auch im Alter davon leben sollen. Den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Deutschland verdanken wir sehr viel, denn sie haben mit ihrer Arbeit wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland heute ein wohlhabendes Land mit hoher Lebensqualität ist. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Mit der nun gefundenen Lösung bei der Grundrente erreichen wir genau das: Wer 35 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll durch die Grundrente besser dastehen, als Menschen, die dies nicht getan haben.

 

Eine Millionen Frauen werden bessergestellt

Durch die Grundrente werden Menschen in Ost und West unterstützt, die wenig verdient haben und trotz großer Anstrengungen sonst im Alter von Altersarmut bedroht wären. Die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten werden Frauen sein, denn insbesondere in der Vergangenheit waren die durchschnittlichen Löhne von Frauen oft geringer als die von Männern. Außerdem tragen Frauen auch heute noch die Hauptlast bei Kindererziehung und Pflege.

Aber auch Menschen im Osten Deutschlands, die in den Jahren nach der Wende von den gewaltigen Umwälzungen betroffen waren und für sehr geringe Löhne arbeiten mussten, werden von der Grundrente profitieren.

 

Was sind die Voraussetzungen der Grundrente?

Grundrente sollen alle bekommen, die mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung geleistet haben. Voll- oder Teilzeit spielen dabei keine Rolle. Die Beiträge müssen durchschnittlich zwischen 0,3 und 0,8 Rentenentgeltpunkten gelegen haben, das entspricht einer Beitragsleistung zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. Damit erreichen Versicherte bisher oft nur eine Rentenzahlung unter oder knapp über der Grundsicherungsschwelle. Um die besondere Lebensleistung langjähriger Tätigkeit zu berücksichtigen, bekommen die Rentnerinnen und Rentner künftig einen Zuschlag zu ihrer Rente. Zu den 35 Beitragsjahren für versicherte Beschäftigung zählen unter anderem auch Beitragszeiten aufgrund von Kindererziehung und Pflege. Maximal wird die Rente so hoch aufgewertet, als hätte man 35 Jahre 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient. Dieser Zuschlag wird zur Stärkung des Leistungsprinzips allerdings um 12,5 Prozent verringert.

 

Keine Politik der Gießkanne

Die SPD hatte ursprünglich ein Konzept vorgelegt, nach der die Grundrente ohne jede Prüfung der Bedürftigkeit gezahlt werden sollte, unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Diesen unbezahlbaren Vorschlag mit der Gießkanne haben wir abgelehnt. In harten Verhandlungen mit der SPD ist es uns gelungen, eine umfassende Einkommensprüfung durchzusetzen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bestimmte Höhen nicht überschreiten. Es gilt dabei ein Einkommensfreibetrag von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei verheirateten Paaren. Angerechnet werden beispielsweise alle Renteneinkünfte, die Kapitalerträge oder auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

 

Durch die Einkommensprüfung stellen wir sicher, dass nur diejenigen Grundrente erhalten, die sie auch benötigen. Dies war ein Kernanliegen der Union. Dabei wollen wir bewusst angespartes Vermögen wie beispielsweise Wohneigentum schützen. Denn Menschen sollen neben der Rentenversicherung für ihr Alter vorsorgen und nicht befürchten müssen, dass ihnen dies später zum Nachteil ausgelegt wird. Menschen mit großem Vermögen erhalten im Regelfall daraus auch Einkünfte, die die Grundrente ausschließen.

 

Automatisierte Einkommensprüfung

Die Einkommensprüfung soll mithilfe der Daten des Finanzamtes von der Rentenversicherung festgestellt werden. Anträge oder Gänge zum Sozialamt werden nicht notwendig sein. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, soll von der Rentenversicherung automatisch erfolgen.

Die Kosten der Grundrente werden aus Steuermitteln finanziert und nicht die Beitragszahler belasten. Durch einen Freibetrag beim Wohngeld stellen wir sicher, dass die Grundrente zu einer echten Erhöhung des Einkommens führt.

 

Regelung für Härtefälle

Es wird eine Gleitzone für diejenigen geben, die knapp unter den 35 Beitragsjahren liegen. Auch sie sollen eine Grundrente erhalten, die allerdings etwas niedriger ausfällt. Auch wer Einkommen knapp über den Freibeträgen hat, soll mit Abschlägen ebenso eine Grundrente erhalten. Details hierzu werden im anstehenden Gesetzgebungsverfahren festgelegt.

 

Freibetrag in der Grundsicherung

Wer trotz 35 Beitragsjahren so wenig Rente hat, dass er dennoch auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, erhält für Leistungen aus der gesetzlichen Rente einen Freibetrag. Er bekommt also künftig den Betrag der Grundsicherung plus maximal 212 Euro.

 

Weitere Anreize zur Vermögensbildung

Zusätzlich zur Grundrente hat die Union erreicht, die Anreize für die Verbreitung der zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener weiter zu erhöhen. Der Förderbetrag wird auf 288 Euro verdoppelt. Damit gewinnt die betriebliche Altersversorgung vor allem für Geringverdiener deutlich an Attraktivität, da sie eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge erhalten können.

 

Außerdem werden wir die Krankenversicherungsbeiträge auf betriebliche Altersvorsorge neu regeln und die bisherige Freigrenze von 155,75 € in einen dynamischen Freibetrag umwandeln. Dadurch werden Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung massiv entlastet und die Beitragsbelastung für die Bezieher von Betriebsrenten erheblich gesenkt. 

 

Zusammenfassend senden wir mit diesem Paket nicht nur das starke Signal, dass sich jeder Euro in die Altersvorsorge rechnet, sondern dass der Sozialstaat die Menschen, die die Gesellschaft durch ihre Arbeit und ihr soziales Engagement stützen, auch im Alter wertschätzt.   

 

Die zuständigen Bundesministerien werden in den nächsten Monaten die gesetzlichen Grundlagen aus den Vereinbarungen erarbeiten. Die Umsetzung wird sehr anspruchsvoll, weil wir Neuland bei der digitalisierten und automatisierten Zusammenarbeit zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern betreten.

 

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