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Ausbau von privaten Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge

Der Deutsche Bundestag hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Es soll dabei helfen, den Ausbau privater Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge voranzutreiben: Wenn künftig Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gebaut werden, sollen dabei alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt dies ab sechs Stellplätzen. Hier müssen mindestens jeder dritte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Hermann Gröhe, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen, begrüßt das Gesetz: „Im vergangenen Jahr wurden fast 395.000 Elektro-Pkw in Deutschland neu zugelassen. Das ist ein neuer Rekord und mehr als eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Lademöglichkeiten an Privatgebäuden sind wichtig, damit diese Fahrzeuge auch flächendeckend genutzt werden können.“

Wichtig, so Gröhe, seien aber auch öffentliche Lademöglichkeiten, etwa von Städten und Gemeinden: „Nur mit gemeinsamen Anstrengungen wird die Erfolgsgeschichte der E-Fahrzeuge weiter anhalten!“