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Bundestag berät Religionsfreiheitsbericht

In der Beratung über den Zweiten Bericht der Bundesregierung zu Lage der weltweiten Religionsfreiheit sprach Hermann Gröhe als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen prägen das Leben der meisten Menschen auf dieser Erde. Sie stiften Lebenssinn, sie prägen das eigene Selbstverständnis und motivieren häufig zum Einsatz für andere und für das Gemeinwesen.

Über 80 Prozent der Weltbevölkerung werden einer Religionsgemeinschaft zugerechnet. Zugleich leben 75 Prozent der Menschen in Ländern, in denen die Religionsfreiheit in gewisser Weise – zum Teil brutal – eingeschränkt ist. Deswegen war es wichtig und ein Herzensanliegen der Unionsfraktion, das Thema Religionsfreiheit fest auf der politischen Agenda zu verankern.

Ich möchte mich bei Markus Grübel, dem Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, herzlichen bedanken. Sein Bericht zeigt, dass dies gelungen ist. Ich danke auch unserem langjährigen Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder, der ganz entscheidend dazu beigetragen hat, dass diese Verankerung gelungen ist. Vielen Dank, lieber Volker Kauder.

Schließlich ist es mir auch ein Anliegen, Professor Heiner Bielefeldt zu nennen, der als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit maßgeblich dazu beigetragen hat, diesem Thema auch in der wissenschaftlichen Diskussion, auch in der Menschenrechtsdiskussion in unserem Land einen stärkeren Platz einzuräumen.

Meine Damen, meine Herren, das zivilgesellschaftliche Engagement für Religionsfreiheit in unserem Land ist häufig geprägt von der Solidarität christlicher Kirchen und Gemeinschaften mit verfolgten Christinnen und Christen in aller Welt. Das ist richtig. Gleichzeitig gilt: Unsere Solidarität gilt allen Menschen jedweder religiösen und weltanschaulichen Überzeugung. Wir stehen an ihrer Seite, wenn es um Religions- und Weltanschauungsfreiheit geht, meine Damen, meine Herren. Das meint die Freiheit des Einzelnen, die Freiheit der Religionsgemeinschaft, das meint die Freiheit, öffentlich einladend über den eigenen Glauben zu reden, das meint das Recht, eine religiöse Überzeugung abzulegen oder zu wechseln und schließlich natürlich auch die Freiheit zur Religionskritik. Aber all dies wird mal als strafwürdige Mission, mal als Glaubensabfall, mal als Blasphemie in vielen Ländern unter Strafe gestellt, staatlichem oder nichtstaatlichem Druck ausgesetzt. Daran wird immer wieder deutlich, dass solche Einschränkungen auch andere Grundrechte, Menschenrechte tangieren: die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, mitunter die Kunstfreiheit, die Pressefreiheit und vieles andere mehr.

Meine Damen, meine Herren, deswegen bin ich dankbar, dass der zweite Bericht etwa in Hinblick auf die Lage in 70 Ländern, in denen sogenannte Blasphemiegesetze bestehen, einen starken Akzent auf diese rechtlichen Fragen der Diskriminierung religiöser Freiheit lenkt.

Ich will einen weiteren Punkt nennen und bewusst unterstreichen. Das ist das Thema Bildung. Ja, Bildung ist ein Bereich, in dem es darum geht, allen Menschen Zugang zur Bildung zu eröffnen, religiöse Minderheiten und andere nicht auszuschließen, auch ethnische Minderheiten nicht, in anderen Ländern Mädchen und junge Frauen nicht auszuschließen. Bildung ist ein Grundrecht aller Menschen. Wir sehen, dass in Schulen religiöser Hass gelehrt wird. Aber ich will auch einmal bewusst den Blick darauf lenken, welche Chancen in religiöser Toleranzerziehung liegen. Ich habe vor zwei Jahren im Senegal, einem mit überwältigender Mehrheit muslimischen Land, ein Projekt besucht, in dem muslimische und kirchliche Einrichtungen, unterstützt und begleitet von der Konrad-Adenauer-Stiftung, Unterrichtsmaterialien erstellen für die Bildung religiöser Toleranz in den Schulen dieses Landes, einem Nachbarland des so arg gebeutelten Mali. Es gibt diese guten Beispiele; und wir sollten auch über sie reden.

Und wenn wir über religiöse Toleranz reden, dann will ich auch sehr deutlich sagen: Der Einsatz für Religionsfreiheit und religiöse Feindbilder passen nicht zusammen. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass es natürlich so ist - wir kritisieren das -, dass in vielen muslimisch geprägten Ländern die Freiheit religiöser Minderheiten eingeschränkt ist, dass sich islamistischer Terror gegen angebliche Ungläubige, aber häufig auch gegen angeblich zu Liberale in der eigenen Religionsgemeinschaft, nicht zuletzt gegen Frauen, richtet. Aber angesichts von muslimischen Rohingya, muslimischen Uiguren, die bittere Verfolgung erfahren, sage ich auch sehr deutlich: Für ein islamophobes Feindbild ist in der Debatte um Religionsfreiheit kein Platz, meine Damen, meine Herren!

Deswegen ist es mir ein Anliegen, zu sagen: Diese Arbeit wollen wir verstetigen, auch die Arbeit in der Bundesregierung und das Amt des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit. Wir wollen das auch tun im Bereich der Europäischen Union, wo das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit wieder besetzt und ausgestattet werden muss. Diese wichtige Debatte bleibt auf der Tagesordnung. Das ist uns ein Herzensanliegen.