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Deutscher Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen. Hermann Gröhe sprach als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Freier Handel muss fairer Handel werden, damit er allen Menschen zugutekommt - das ist die Überzeugung Christlicher Demokraten und Christlich-Sozialer. Und deswegen ist die heutige Beschlussfassung eines Lieferkettengesetzes ein großer Fortschritt. Es ist ein Stück Internationalisierung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Denn auch die soziale Marktwirtschaft kennt einen verbindlichen Rahmen für unternehmerische Verantwortung: kein Appell an freiwillige Beachtung notwendiger Regelungen, sondern ein Zusammenhang von Sozialstaatlichkeit und wirtschaftlicher Freiheit. Dies ist kein Wettbewerbsnachteil, sondern nachgewiesenermaßen seit Jahrzehnten ein Wettbewerbsvorteil für dieses Land.

Deswegen: verbindliche Regeln. Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich in eindrucksvoller Weise im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten um die Beachtung von Menschenrechten bemühen, haben immer wieder gesagt: Wir brauchen Verbindlichkeit; Wegschauen darf kein Vorteil sein.

Meine Damen, meine Herren, ich will aber auch zu den parlamentarischen Beratungen etwas sagen und manchem Gerücht hier entgegentreten. Dieses Gesetz verlässt das parlamentarische Verfahren wirksamer und stärker mit Blick auf die Menschenrechte und zugleich rechtssicherer und umsetzbarer für die beteiligte Wirtschaft. Es ist eben falsch, da ständig einen Gegensatz hineinzulesen.

Nein, wir brauchen beides: Wir weiten den Anwendungsbereich aus - und das ist gut so - auf ausländische unselbstständige Tochtergesellschaften einer bestimmten Größenordnung. Das ist eine Ausweitung; auch die Einbeziehung beherrschter deutscher Töchter in den eigenen Geschäftsbereich ist eine Stärkung. Gleichzeitig haben wir natürlich Sorgen ernst genommen, wenn uns Menschen gefragt haben: Wie geht ihr mit dem Grundsatz, dass Unmögliches nicht verlangt werden darf, um? Wenn ein Staat wie die Volksrepublik China keine Gewerkschaften zulässt, dann ist natürlich klar, dass das kein Unternehmen ändern kann, und dann ist es auch richtig, dass wir explizit ins Gesetz aufgenommen haben, dass solche Dinge oder auch die Nichtnachverfolgbarkeit des Ursprungs mancher Produkte natürlich Beachtung finden müssen. - Das waren uns wichtige Anliegen. Insofern weise ich auch den Vorwurf zurück, diejenigen, die hier den Unternehmen zugehört hätten, nähmen es mit Menschenrechten nicht ernst. Wir brauchen ein Gesetz, das vernünftige Handelsbeziehungen und Achtung der Menschenrechte gemeinsam stärkt.

Das ist uns gelungen, und darauf können wir auch stolz sein.

Ich möchte sagen: Die Rechtssicherheit nehmen wir ernst, Sorgen nehmen wir ernst. Ich sage gleichzeitig: Ungerechtfertigte Pauschalkritik an diesem Gesetz weisen wir zurück. Wer erklärt, die Herkunftsgeschichte eines jeden Bleistifts im Büro müsse umfangreich dokumentiert werden, der sagt bewusst die Unwahrheit, und das weisen wir an dieser Stelle genauso deutlich zurück.

Ja, dieses Gesetz ist eine gute Blaupause für die EU, und es ist vor allen Dingen auch für uns ein Anlass - darauf werden wir auch als Parlament achten müssen -, dass der Staat mit Beratungsangeboten, mit Handreichungen, wie sie das Gesetz ausdrücklich nennt, diesen Prozess unterstützt. Insofern bleiben beide, die Politik und die Wirtschaft, weiterhin gefordert. Mit diesem Gesetz gehen wir einen richtigen, einen wichtigen Schritt auf diesem Weg.

Herzlichen Dank.