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Gute Nachrichten für die Rettungsdienste!

Oftmals erreichen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter ihren Einsatzort vor dem Notarzt und müssen zum Beispiel einen Luftröhrenschnitt durchführen oder Notfallmedikamente verabreichen. Allerdings findet dies bislang in einer rechtlichen Grauzone statt, sind solche Tätigkeiten doch eigentlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Das hat nun ein Ende: Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) beschlossen. Demnach dürfen Notfallsanitäter künftig bis zum Eintreffen des Notarztes Heilkunde nach sogenannter invasiver Art ausüben, wenn sie dies in ihrer Ausbildung erlernt haben und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der betroffenen Person abzuwenden.

„Das Gesetz ist eine gute Nachricht für die Rettungsdienste!“, freut sich Hermann Gröhe, den auch Rettungsdienste im Rhein-Kreis Neuss immer wieder auf dieses Problem angesprochen hatten. „Es ist gut, dass die Rettungssanitäterinnen und -sanitäter bei ihrer wichtigen Arbeit künftig endlich Rechtssicherheit haben.“

Auch das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. „Das zeigt, dass wir mit dem Gesetz eine gute Lösung gefunden haben – auch nach umfassenden Beratungen im Deutschen Bundestag, bei denen sich die Rettungsdienste eingebracht haben“, so Hermann Gröhe.

Mit dem MTA-Reformgesetz wird zudem die Ausbildung in den insgesamt vier technischen Assistenzberufen in der Medizin überarbeitet. Für die Ausbildung zu Medizinischen Technologen in den Bereichen Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin darf künftig kein Schulgeld mehr erhoben werden. Weiterhin werden Ausbildungsziele neu gefasst und eine angemessene Ausbildungsvergütung verbindlich vorgesehen. Die Neuregelung der Ausbildung begrüßt Hermann Gröhe als „wichtige Aufwertung“.