Neuigkeiten-Archiv

Wichtige Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende werden bei der Einkommensteuer mit dem sogenannten Entlastungsbetrag besonders berücksichtigt. Im Sommer wurde er für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 auf 4.008 Euro angehoben, um die verteuerte Haushaltsführung in der Corona-Pandemie anzuerkennen. Nun hat der Deutsche Bundestag beschlossen: Die Erhöhung wird auf Dauer gelten.

Hierzu erklärt Hermann Gröhe, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen:

„Alleinerziehende Mütter oder Väter sehen sich besonderen Herausforderungen gegenüber. Sie müssen beispielsweise nach einer Trennung die Miete für eine ausreichend große Wohnung tragen und  haben oft auch höhere Kinderbetreuungskosten, weil sie sich die Betreuung nicht mit einem Partner teilen können. Damit das Familienleben von alleinerziehenden Müttern oder Vätern reibungslos läuft, benötigen sie jeden Euro. Das gilt in der derzeitigen Corona-Lage, aber auch ganz grundsätzlich. Deshalb ist es gut, dass der Entlastungsbetrag dauerhaft bei den erhöhten 4.008 Euro bleibt.“