Hermann Gröhe

Mitglied des Deutschen Bundestages

Stellvertretender Vorsitzender
der CDU/CSU-Fraktion

Neuigkeiten

Ein Jahr große Koalition – Was die Koalition erreicht hat und in den nächsten Wochen auf den Weg bringt

Die Bundesregierung ist seit einem Jahr im Amt. In dieser Zeit hat die schwarz-rote Koalition schon manches Vorhaben auf den Weg gebracht, was den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Verbesserungen bringt und unserem Land nutzt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die wichtigsten Erfolge des letzten Jahres und die anstehenden Vorhaben in einem Faktenblatt zusammengefasst.

1. Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum:

Das Baukindergeld kann seit September 2018 bei der KfW beantragt werden. Pro Kind und Jahr erhalten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weitere Kind). Dies gilt für Neubau oder Erwerb von Bestandswohnraum im Zeitraum 1. Januar 2018 – 31. Dezember 2020.

Wir wollen den Anstieg der Mieten bremsen. So muss der Vermieter im Geltungsbereich der Mietpreisbremse dem Mieter nun über die Vormiete Auskunft erteilen, wenn er sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft und er 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen will. Bundesweit ist zudem die Modernisierungsumlage in Form einer möglichen Mieterhöhung von 11 auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt worden. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

Wir haben das Vergaberecht im Baubereich flexibilisiert, um schneller neuen Wohnraum und die entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Diese Änderung nutzt vor allem kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Konkret sind die Schwellenwerte für freihändige Vergaben auf 100.000 Euro sowie für beschränkt-öffentliche Ausschreibungen auf 1 Million Euro erhöht worden. (VOB/A-Änderung am 1. März 2019 in Kraft getreten.)

Wir ändern das Grundgesetz, damit der Bund die Länder gezielt beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann; dafür sind im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahme in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 2 Milliarden Euro vorgesehen. Die Länder sind zuständig für den sozialen Wohnungsbau, allerdings ist der Bund angesichts der Wohnungsnot bereit zu helfen, mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürger mit geringen finanziellen Möglichkeiten zu schaffen. (Bundestag hat GG-Änderung beschlossen, Bundesrat stimmt am 15. März 2019 ab.)

Wir erhöhen steuerliche Anreize für den Neubau von Mietwohnungen, indem wir eine Sonderabschreibung für im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben einführen. (Sonder-AfA, im Bundestag beschlossen, liegt zur Entscheidung im Bundesrat.)

 

2. Wir sorgen für einen starken Staat und garantieren innere Sicherheit:

Der Staat muss schlagkräftig gegenüber kriminellen Strukturen sein und ebenso den Bürgern die effiziente Durchsetzung ihrer Rechte gewährleisten. Bund und Länder haben deshalb einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen und hierfür konkrete Maßnahmen in vier Bereichen beschlossen: Es sollen 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden, um die Justiz zu entlasten. Gerichtsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden. Die Digitalisierung der Justiz und Polizei soll zügig vorangebracht werden. Auch der Opferschutz wird gestärkt. Die Länder erhalten vom Bund für die Umsetzung insgesamt 220 Millionen Euro. (Pakt geschlossen im Januar 2019.) Wir stärken den Staat, indem wir mehr Stellen bei den Sicherheitskräften schaffen. Im Koalitionsvertrag haben wir für diese Legislaturperiode allein zusätzliche 7.500 Stellen beim Bund vereinbart. Davon sind in den Haushalten 2018 und 2019 bereits 4.000 Stellen vor allem für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beschlossen. (Haushalte verabschiedet.)

Der Bund hilft den Ländern mit insgesamt über 160 Millionen Euro bis 2022, damit diese mehr in neue Einsatzfahrzeuge bei Feuerwehr und Rettungsdiensten investieren. (Haushalt 2019 verabschiedet.)

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ wird die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher verbessert. Bestimmte Verbände können seit dem 1. November 2018 im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen oder einen Vergleich abschließen. (Musterfeststellungsklage, Gesetz in Kraft.)

 

3. Wir verbessern Pflege und Gesundheitsversorgung:

Wir sorgen für etwa 13.000 neue Pflegepersonalstellen und erleichtern die Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Kliniken. Jede neue Pflegestelle am Krankenhausbett wird von den Krankenkassen voll refinanziert, sodass die Personalausstattung verbessert wird. (Pflegepersonal-StärkungsG, in Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

Wir haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet, um die Ausbildung ab dem Jahr 2020 zu reformieren. Die bisher getrennten Ausbildungen für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Schulgeld, das Azubis in einigen Ländern heute noch zahlen, wird abgeschafft, stattdessen wird künftig eine Ausbildungsvergütung bezahlt. (Verordnung erlassen.)

Wir sorgen für schnellere Arzttermine und eine bessere ärztliche Versorgung. Konkrete Verbesserungen für gesetzlich Versicherte sollen durch einen Ausbau der Terminservicestellen (z.B. durch 24-Stunden-Erreichbarkeit und Online-Terminvergabe) sowie ein besseres Sprechstundenangebot in den Praxen erreicht werden. Vertragsärzte sollen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten künftig 25 statt 20 Sprechstunden pro Woche anbieten. Zusätzlich sind Vergütungsanreize für Ärzte für die Aufnahme von neuen Patienten vorgesehen. Zudem sollen regionale Zuschläge und die Aufhebung existierender Zulassungssperren die medizinische Versorgung im ländlichen Raum verbessern. (Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz am 14. März 2019.)

 

4. Wir stärken die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt:

Wir haben ein Rentenpaket geschnürt. Darin haben wir die Mütterrente um einen halben Rentenpunkt für Mütter erhöht, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind. Zudem haben wir Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner geschaffen und eine doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz eingeführt. Geringverdiener werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit haben wir einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) für Unternehmen ab 46 Mitarbeitern neu eingeführt. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern ist die Zahl der Mitarbeiter, denen sie Brückenteilzeit gewähren müssen, begrenzt. Der neue Anspruch ist – ebenso wie im Fall der zeitlich unbegrenzten Teilzeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

 

5. Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft:

Wir haben zum 1. Januar 2019 den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte abgesenkt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Umfang steigen werden, da die Verbesserungen im Pflegebereich Geld kosten. Des Weiteren können Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Die Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit wurde gestärkt. Für Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wurde der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

Wir sorgen für Wettbewerbsgleichheit im Internethandel, indem für Umsatzsteuerausfälle Plattformbetreiber haften sollen. (Gesetz in Kraft.)

 

6. Wir sorgen für Familien und Kinder:

Wir setzen unsere Politik des Kita-Ausbaus mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den letzten 10 Jahren hat der Bund rund 11 Milliarden Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Milliarden Euro dafür in die Hand. Unsere Botschaft lautet: Die Mittel sollten vor allem in die Qualität der Betreuung fließen. Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen außerdem die Elternbeiträge entfallen. Zudem sorgen wir mit dem Baukindergeld und der Erhöhung des Kindergeldes für Familien und Kinder. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

Für einkommensschwache Familien sieht das Familienstärkungsgesetz Verbesserungen bei den Sozialleistungen vor: Wir wollen den Kinderzuschlag erhöhen. Daneben wird etwa das Schulstarterpaket auf 150 Euro erhöht und werden Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung entfallen. (Das Gesetz wird im März 2019 im Bundestag verabschiedet.)

 

7. Wir entlasten die Bürger und sorgen für solide Finanzen:

Mit den verabschiedeten Bundeshaushalten 2018 und 2019 setzen wir die Politik der schwarzen Null fort, investieren in die Zukunft, stärken die innere und äußere Sicherheit und finanzieren Maßnahmen für den sozialen Zusammenhalt. Die Schuldenstandquote sinkt erstmals seit 2002 unter den Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, wie ihn der Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgibt. (Gesetze in Kraft.)

Wir haben Beitragsentlastung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner geschaffen. Wir sind zur paritätischen Beitragsfinanzierung auch des Zusatzbeitrags zurückgekehrt, das bedeutet: Der Beitrag wird zu gleichen Anteilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Kleinselbständige wurde halbiert auf 171 Euro. Insgesamt bringt das Gesetz eine Entlastung in Höhe von 8 Milliarden Euro pro Jahr. Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten zudem Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung. (In Kraft getreten am 1. Januar 2019.)

Wir erhöhen ab dem 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 Euro sowie seit dem 1. Januar 2019 den Kinderfreibetrag um 192 Euro. Wir heben den steuerlichen Grundfreibetrag an und bauen die kalte Progression ab. Dieses Paket entlastet die Steuerzahler und dabei insbesondere Familien bis 2022 um insgesamt mindestens 35 Milliarden Euro. (Familienentlastungsgesetz in Kraft.)

8. Wir sorgen für saubere Luft und Mobilität:

Die Bundesregierung hat mit dem „Konzept für saubere Luft und Mobilität“ im Herbst 2018 ein Maßnahmenpaket für die deutschen Städte vorgelegt. Fahrverbote vor allem für Dieselfahrer sollen damit soweit wie möglich vermieden werden.

Ein Baustein ist die Förderung von sauberen Bussen im öffentlichen Nahverkehr der Städte. Dafür stellt der Bund insgesamt bis 2020 eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Fahrverbote in Innenstädten sind eine sehr einschneidende Maßnahme. Damit auch hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und nicht über das Ziel hinausgeschossen wird, ändern wir das Bundesimmissionsschutzgesetz. Wir regeln, dass Verkehrsverbote in Gebieten unverhältnismäßig sind, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Damit sollen zumindest in Städten mit nur leichten Grenzwertüberschreitungen künftig Fahrverbote vermieden werden. Zudem ändern wir das Straßenverkehrsgesetz, um bei Fahrverboten dafür zu sorgen, dass Kontrollen verhältnismäßig bleiben: Es soll keine festinstallierten Blitzer geben, die den ganzen Tag alle Fahrzeuge erfassen. (Bundestag beschließt die beiden Gesetze am 14. März 2019.)

 

9. Wir modernisieren unsere Infrastruktur:

Nach intensiven Beratungen zwischen Bundestag und Bundesrat stehen wichtige Änderungen am Grundgesetz bevor. Damit ermöglichen wir Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen Digitalisierung der Schulen, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrsstraßen, ohne die Zuständigkeit der Länder anzutasten. Allein für moderne Schulen will der Bund 5 Milliarden Euro bis 2022 ausgeben. (Im Bundestag beschlossen am 21. Februar 2019; der Bundesrat entscheidet am 15. März 2019.)

Wir haben den Fonds „Digitale Infrastruktur“ eingerichtet, der zu 70 Prozent in den Gigabit-Netzausbau fließt und zu 30 Prozent als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen.

Bis 2023 helfen wir den Kommunen mit 240 Millionen Euro, mehr in die Sanierung ihrer Sporthallen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen zu investieren. Damit setzen wir unsere Hilfen in diesem Bereich konsequent fort. (Haushalt 2019 verabschiedet.)

Die neue Autobahn-GmbH des Bundes ist gegründet und intensiviert ihre Aufbauarbeit. Damit ist der nächste Schritt getan zur Übernahme von Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der knapp 13.000 Kilometer langen Autobahnen durch den Bund ab 2021. Damit wollen wir unser gutes Autobahnnetz effizienter ausbauen und erhalten.

Bei der Verkehrsinfrastruktur haben wir die Planung erleichtert, um die Rekordmittel schneller investieren zu können. Alle Planungsunterlagen sind künftig im Internet zu veröffentlichen, das erleichtert die Bürgerbeteiligung. Bei der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. (In Kraft getreten am 7. Dezember 2018.)

 

10. Wir steuern und begrenzen Zuwanderung:

Wir haben den Anspruch auf Familiennachzug für vorübergehend anerkannte Asylbewerber (subsidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus humanitären Gründen nur ein kleines Kontingent von bis zu 1.000 nachziehenden Familienangehörigen pro Monat zu. (In Kraft getreten am 1. August 2018.)

Wir haben im Bundestag erneut beschlossen, dass Tunesien, Algerien und Marokko – sowie nun auch Georgien – künftig zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören sollen, nachdem im Jahre 2017 die Einstufung am Votum des Bundesrates gescheitert war. Asylanträge von Antragstellern aus diesen Ländern können bei der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten schneller und unkomplizierter bearbeitet werden. Auch die rechtliche Handhabung von Abschiebungen wird einfacher und schneller. (Das Gesetz liegt zur Entscheidung im Bundesrat.)

Wir haben anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet. Das bisherige Fehlen einer solchen Pflicht hatte sich insbesondere bei im schriftlichen Verfahren erteilten Anerkennungen als problematisch erwiesen. (Änderung Asylgesetz in Kraft getreten am 12. Dezember 2018.)

Das Faktenblatt der CDU/CSU-Budnestagsfraktion finden Sie auch hier

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Person und Wahlkreis

Lebenslauf

geboren am 25.02.1961 in Uedem, evangelisch, verheiratet, 4 Kinder

Politische Laufbahn

seit 1977

Mitglied der CDU

1983 – 1989

Kreisvorsitzender der Jungen Union Neuss

1989 – 1994

Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands

1984 – 1989

Mitglied des Kreistages Neuss

1993 – 1994

Mitglied des Kreistages Neuss

1991 – 1993

Mitglied der CDU-Grundsatzprogrammkommission

seit 1994

Mitglied des Deutschen Bundestages

1994 – 1998

Sprecher der „Jungen Gruppe“

1998 – 2005

Menschenrechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

2001 – 2009

Vorsitzender der CDU im Rhein-Kreis Neuss

2005 – 2008

Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im BND-Untersuchungsausschuss, Ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss

2008 – 2009

Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, verantwortlich für Bund-Länder-Koordination, Bürokratieabbau und die Kontakte zum Parlament

2009 – 2013

Generalsekretär der CDU Deutschlands

2013 – 2018

Bundesminister für Gesundheit (Ernennung am 17. Dezember 2013)

seit 2014

Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands (Wahl am 9. Dezember 2014)

seit 2018

Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Wahl am 20. März 2018)

2018 – 2021

Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

 

Berufliche Laufbahn

1980 – 1987

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

1987

Erste juristische Staatsprüfung

1987 – 1993

Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Hilfskraft am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der Universität zu Köln

1991 – 1993

Rechtsreferendariat am Landgericht Köln

1993

Zweite juristische Staatsprüfung

seit 1994

Rechtsanwalt 

 

Gesellschaftliches Engagement

1997 – 2009

Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

seit 1997

Mitglied der Synode der EKD

2000 – 2008

Vorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Neuss

2000 – 2009

Mitherausgeber des Magazins „chrismon

seit 2001

Mitglied im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung

Seit 2018

Stellvertretender Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung 

Seit 02/2021Mitglied im Vorstand der Deutschen Nationalstiftung
Seit 12/2021Mitglied im Board of Trustees der Virchow Foundation für Globale Gesundheit
Seit 06/2022Leitung des Beirats des Berliner Demografie-Forums

 

Lebenslauf (Englisch)

born on 25 February 1961 in Uedem, Kleve county, Germany , Protestant, married, 4 children

Politics

since 1977

Member of the CDU

1983 – 1989

County chairman of the Junge Union Neuss

1989 – 1994

Chairman of the national Junge Union Germany

1984 – 1989

Member of the County Council Neuss

1991 – 1993

Member of the County Council Neuss

1993 – 1994

Member of the CDU programme commission

since 1994

Member of the Deutscher Bundestag

1994 – 1998

Spokesman of the "Young group" in the CDU/CSU Parliamentary Group

1998 – 2005

Spokesman on Human Rights and Humanitarian Aid of the CDU/CSU-Parliamentary Group

2001 – 2009

Chairman of the CDU Rhein-Kreis Neuss

2005 – 2008

Legal Advisor of the CDU/CSU-Parliamentary Group, Spokesman of the CDU/CSU-Parliamentary Group on the first fact-finding committee, Member of the Committee on Foreign Affairs

2008 – 2009

Minister of State at the Federal Chancellery, responsible for the coordination between states and federal government, deregulation and parliamentary relations

2009 – 2013

Secretary General of the CDU

2013 – 2018

Federal Minister of Health

since 2014

Member of the CDU Federal Executive Board

2018 –  2021

Deputy Chairman of the CDU/CSU-Parliamentary Group and commissioner for churches and religious communities

 

Education and professional experience

1980 – 1987

Law school at the University of Cologne

1987

First State Examination

1987 – 1993

Research assistant at the department of Political Philosophy and Legal Policy at the University of Cologne

1991 – 1993

Trainee lawyer at the District Court Cologne

1993

Second State Examination

since 1994

Licensed lawyer

 

Social commitment

1997 – 2009

Member of the Council of the Protestant Church in Germany (EKD)

since 1997

Member of the National Synod of the EKD

2000 – 2008

Chairman of the “Diakonisches Werk” in Neuss, the relief organization of the EKD

since 2001

Member of the Board of Directors of the Konrad Adenauer Foundation

since 2018

Deputy Chairman of the Konrad Adenauer Foundation

since 2021Member of the Board of the Deutsche Nationalstiftung (German National Foundation)
since 2021Member of the Board of Trustees of the Virchow Foundation for Global Health
since 2022Chairman of the advisory board of the Berlin Demographic Forum

 

Mein Wahlkreis

Der Rhein-Kreis Neuss besteht aus acht Städten und Gemeinden. Vier davon darf ich als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 108 vertreten: Die Städte Neuss, Dormagen und Grevenbroich sowie die Gemeinde Rommerskirchen.

Mein Wahlkreis ist ein starker und attraktiver Wirtschaftsstandort im Herzen Europas. Er ist zentraler Sitz von Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, von großen und kleinen Betrieben, traditionsreichen und jungen.

Darüber hinaus ist mein Wahlkreis mit seiner Lage an Rhein und Erft ein beliebter Wohnort für Menschen aller Generationen. Ein breit gefächertes soziales Netz, ein gutes Angebot an Freizeitmöglichkeiten und viele generationenbezogene Einrichtungen ziehen junge Familien ebenso an wie Seniorinnen und Senioren.

Mit dieser Vielseitigkeit schafft mein Wahlkreis den Brückenschlag zwischen seiner bedeutenden Geschichte und einem zukunftsweisenden Profil als moderner Wirtschaftsstandort und liebenswerte Heimat.

Meine Überzeugungen

Im März 2018 wurde ich zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewählt und bin zuständig für die Bereiche Arbeit und Soziales sowie Entwicklungspolitik und wirtschaftliche Zusammenarbeit. 

Arbeits- und Sozialpolitik

Für uns gehören wirtschaftliche Vernunft und soziale Verantwortung untrennbar zusammen. Wir wollen die Wirtschaftskraft unseres Landes stärken und Vollbeschäftigung erreichen. Nach einer jahrelang anhaltenden guten Wirtschaftslage steht unser Land nun durch eine Vielzahl an Krisen vor großen Herausforderungen. Zum einen geht es darum, die Herausforderungen der kurzfristig und unvorgesehen aufgetretenen Krisen, wie die der Pandemie, den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die gestiegenen Teuerungsraten und Stromkosten, gut zu meistern. Zum anderen behalten auch die langfristigen Aufgaben, wie etwa die Begegnung des Fachkräftemangels oder die Zukunftsfähigkeit unseres Rentensystems, ihre Wichtigkeit. Ich möchte mich für Sie im Bundestag dafür einsetzen, dass unser Land seinen lang erarbeiteten Wohlstand behält und gut für die Zukunft gerüstet ist.

Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit halte ich engen Kontakt zur heimischen Wirtschaft: vom Handwerksbetrieb bis zur Großchemie und Energiewirtschaft, von der Landwirtschaft bis zur Nahrungsmittelindustrie, von den vielfältigen Dienstleistungsunternehmen bis hin zur Aluminiumindustrie. Sie geben mir wichtige Anregungen für meine Arbeit in Berlin, etwa im Hinblick auf den Abbau überflüssiger Bürokratie.

Von herausragender Bedeutung für den Wahlkreis ist der Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier. Im Austausch mit den Verantwortlichen vor Ort, auf Landesebene und in Berlin setze ich mich dafür ein, dass Wirtschaftskraft und Wertschöpfungsketten erhalten bleiben und gestärkt werden, um Arbeits- und Ausbildungsplätze langfristig zu sichern und den Städten und Gemeinden auch in Zukunft gute Einnahmen zu ermöglichen. Den Rhein-Häfen von Neuss und Dormagen als Drehscheiben für den Güterumschlag wird dabei auch weiterhin eine wichtige Rolle zukommen.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Fairer Handel, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und bestmögliche Bildung, Unterstützung beim Aufbau einer guten Gesundheitsversorgung, die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Überwindung von Hunger und Armut in der Welt: Die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik sind sehr zahlreich. Vieles konnte in den letzten Jahren erreicht werden. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weiter gehen.

Grundsatzbeiträge

Interview zum Thema organisierte Selbsttötungshilfe

Mit dem christlichen Medienmagazin PRO spricht Hermann Gröhe über das Thema organisierte Selbttötungshilfe.

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Mit klarem Kompass ins Offene - Kurshalten und Erneuern als Auftrag einer Volkspartei

Für die Zeitschrift "Die Politische Meinung" der Konrad-Adenauer-Stiftung blickt Hermann Gröhe auf die Geschichte der CDU seit ihrer Gründung im Jahr 1945.

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Als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und religionsgemeinschaften stellt Hermann Gröhe in der Veröffentlichung "Die Abgeordneten und ihr Glaube" seine Sicht auf die Bedeutung des Glaubens für politisches Handeln dar. 

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Organspende stärken - Freiwilligkeit erhalten!

Im "Focus" erläuterte Hermann Gröhe gemeinsam mit der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt seine Haltung zum Thema Organspende

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Paketlösung Grundrente

Für die Zeitschrift "Frau und Politik" stellte Hermann Gröhe die Eckpunkte der Grundrente dar.

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Buchbeitrag zur Jahreslosung 2020

Beitrag von Hermann Gröhe zum Lesebuch zur Jahreslosung 2020

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Gespräch mit dem Magazin EiNS

„Christen treten ein für die gleiche Würde jedes menschlichen Lebens“

EiNS im Gespräch mit dem Religionsbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe.

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Pressefotos

Foto: Roland Rochlitzer (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: DBT / Stella von Saldern (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: DBT / Stella von Saldern (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: Tobias Koch (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: DBT / von Saldern (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: DBT / von Saldern (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: DBT / von Saldern (bei Verwendung bitte angeben)

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Foto: Bundesrat / Frank Bräuer (bei Verwendung bitte angeben)

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Politik hautnah

Besuchen Sie mich in Berlin

Sie möchten meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter hautnah miterleben? Dann besuchen Sie mich im Rahmen einer Informationsfahrt des Bundestages oder des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung!

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Besuchen Sie mich in Berlin

Sie möchten meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter hautnah miterleben? Dann besuchen Sie mich im Rahmen einer Informationsfahrt des Bundestages oder des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung!

Alle Bundestagsabgeordneten haben die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Wahlkreis zu einer politischen Bildungsfahrt nach Berlin einzuladen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
 

Bundestagsbesuch für Schulklassen

Schulklassen aus meinem Wahlkreis, die eine Klassenfahrt unternehmen, haben die Möglichkeit, den Bundestag zu besichtigen und mit mir über meine Arbeit als Abgeordneter sprechen. Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail. Für Rückfragen steht Ihnen auch meine Mitarbeiterin Elke Groth unter 030 227-77321 zur Verfügung.
 

Viertägige Bildungsreise für politisch Interessierte

Dreimal im Jahr kann ich eine viertätige Bildungsreise für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis anbieten. Die Fahrten werden vom Bundespresseamt (BPA) organisiert und beinhalten ein umfangreiches Programm. Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail. Für Rückfragen steht Ihnen auch meine Mitarbeiterin Verena Kauffmann unter 030 227-77321 zur Verfügung.
 

Weitere Informationen zum Besuchsangebot des Deutschen Bundestages finden Sie auch unter http://www.bundestag.de/besucher.

Praktikum in meinem Bundestagsbüro

Regelmäßig begleiten mich junge Menschen aus meinem Wahlkreis für einige Wochen bei meiner Arbeit. Wenn auch Sie Interesse an einem Praktikum haben, melden Sie sich gerne in meinem Bundestagsbüro.

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Praktikum in meinem Bundestagsbüro

Regelmäßig begleiten mich junge Menschen aus meinem Wahlkreis für einige Wochen bei meiner Arbeit. Wenn auch Sie Interesse an einem Praktikum haben, melden Sie sich gerne in meinem Bundestagsbüro.

Im Rahmen eines Bundestagspraktikums erhalten Sie einen Blick hinter die Kulissen der Politik. Sie lernen die Abläufe meines Büros kennen und unterstützen mich und mein Team. Weiterhin erhalten Sie Gelegenheit, Sitzungen des Bundestags und seiner Ausschüsse zu besuchen und an Veranstaltungen im politischen Berlin teilzunehmen.

Bei Interesse schicken Sie bitte möglichst frühzeitig eine Bewerbung mit Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und Angaben über den gewünschten Zeitraum an hermann-groehe@remove-this.bundestag.de. Mein Team steht Ihnen für Fragen rund um das Praktikum auch gerne telefonisch zur Verfügung (030 227-77321).

Parlamentarisches Patenschafts-Programm

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein deutsch-amerikanischer Jugendaustausch, den der Deutsche Bundestag und der US-Kongress ausrichten. Er ermöglicht Schülern und Auszubildenden einen einjährigen Aufenthalt in den USA.

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Parlamentarisches Patenschafts-Programm

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein deutsch-amerikanischer Jugendaustausch, den der Deutsche Bundestag und der US-Kongress ausrichten. Er ermöglicht Schülern und Auszubildenden einen einjährigen Aufenthalt in den USA.

Ich stehe seit vielen Jahren gerne als Pate für einen „jungen Botschafter“ oder eine „junge Botschafterin“ aus meinem Wahlkreis zur Verfügung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von amerikanischen Gastfamilien aufgenommen und sammeln im Laufe ihres Aufenthaltes einmalige Erfahrungen. 

Interessierte Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein und müssen ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Interessierte junge Berufstätige beziehungsweise Auszubildende müssen mindestens 16 und dürfen höchstens 24 Jahre alt sein. Weiterhin müssen sie zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen und ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Weitere Informationen rund um das Programm und die Bewerbung erhalten Sie hier

Mein Team

Christian Bradler

Büroleitung / Wissenschaftlicher Mitarbeiter

+49 30 227-77321

Elke Haeffs

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wahlkreis

+49 2131-7188528

hermann.groehe
@bundestag.de

Dorothea Kirmeß

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

+49 30 227-77321

Elke Groth

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

+49 30 227-77321

Weitere Informationen und Rundbrief

Hermann Gröhe Aktuell

Der Newsletter "Hermann Gröhe Aktuell" informiert Sie regelmäßig über die Arbeit von Hermann Gröhe im Deutschen Bundestag, über Neuigkeiten aus dem Wahlkreis und über Termine vor Ort. 

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